Seit dem 1.Oktober 2017 ist die Heirat für gleichgeschlechtliche Paare legal. Seit 2018 dürfen wir auch in der kirchlich, d.h. in der evangelischen Kirche, einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung für uns beanspruchen. Traugottesdienste gibt es für uns nicht. Auch in der Kirche trauen sie uns nicht ! So musste ich 2020 meinen Sohn adoptieren und werde es im Jahr 2023 wieder tun müssen.
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